Pflegeleuchtturm

Ratgeber

Plötzlich Pflegefall: Was Sie vor der Entlassung aus dem Krankenhaus klären sollten

Zuletzt geprüft am 9. Oktober 2026.

Kurz gesagt

Wenn ein Angehöriger nach dem Krankenhaus Hilfe braucht, zählt jeder Tag. Sprechen Sie so früh wie möglich mit dem Sozialdienst der Klinik – er organisiert die Versorgung danach. Stellen Sie den Antrag auf einen Pflegegrad noch im Krankenhaus: Dann gibt es eine Eil-Begutachtung. Das Krankenhaus muss die Versorgung danach mitplanen und Medikamente und Hilfsmittel für die ersten Tage verordnen.

Noch im Krankenhaus: vier Schritte

1. Den Sozialdienst ansprechen – sofort

Jedes Krankenhaus hat einen Sozialdienst. Er plant die Versorgung nach der Entlassung, beantragt Kurzzeitpflege oder Reha und hilft bei Anträgen. Warten Sie nicht bis zum Entlasstag: Melden Sie sich in den ersten Tagen. Damit das Krankenhaus planen darf, muss Ihr Angehöriger dem Entlassmanagement zustimmen.

2. Den Pflegegrad noch im Krankenhaus beantragen

Wird der Antrag während des Aufenthalts gestellt, gibt es eine Eil-Begutachtung innerhalb von 5 Arbeitstagen – oft direkt in der Klinik. So stehen Leistungen schneller bereit. Der Sozialdienst hilft dabei, oder Sie rufen selbst bei der Pflegekasse an. Antrag als Brief erstellen

3. Klären, wie es danach weitergeht

  • Nach Hause mit Unterstützung: Pflegedienst, Angehörige, Hilfsmittel. Pflegedienst finden
  • Kurzzeitpflege für ein paar Wochen, bis es zu Hause wieder geht – auch ohne Pflegegrad über die Krankenkasse möglich. Mehr zur Kurzzeitpflege
  • Reha, wenn Ärzte eine Rückkehr in den Alltag für möglich halten.

4. Das Zuhause vorbereiten

Pflegebett, Toilettenstuhl, Rollator oder Duschhocker lassen sich vom Krankenhaus verordnen. Räumen Sie Stolperfallen weg und legen Sie Medikamente, Telefon und Brille in Reichweite.

Was das Krankenhaus mitgeben muss

  • Einen Entlassbrief mit Namen und Telefonnummer einer Ansprechperson – erreichbar auch nach der Entlassung
  • Einen Medikationsplan, wenn mindestens drei Medikamente verordnet sind
  • Verordnungen für bis zu 7 Tage: Medikamente, Hilfsmittel, Pflegedienst für die medizinische Versorgung, Haushaltshilfe
  • Falls nötig: eine Krankschreibung für bis zu 7 Tage

Wenn noch nichts gefunden ist

Findet sich trotz aller Bemühungen kein Platz in der Kurzzeitpflege und kein Pflegedienst, kann Ihr Angehöriger bis zu 10 Tage zur Übergangspflege im Krankenhaus bleiben. Das beantragt der Sozialdienst bei der Krankenkasse.

Und Sie selbst?

Um die Pflege zu organisieren, dürfen Sie bis zu 10 Arbeitstage fehlen – mit Lohnersatz durch das Pflegeunterstützungsgeld. Und: Sie müssen nicht alles allein schaffen. Wenn es zu viel wird

Vor der Entlassung klären

Das können Sie jetzt tun

  1. Heute den Sozialdienst anrufen oder auf der Station nach ihm fragen.
  2. Pflegegrad beantragen – noch während des Aufenthalts.
  3. Checkliste ausdrucken und Punkt für Punkt abhaken.

Häufige Fragen

Darf das Krankenhaus entlassen, obwohl zu Hause noch nichts organisiert ist?

Das Krankenhaus muss die Versorgung nach der Entlassung planen. Lässt sich trotz aller Bemühungen keine Anschlussversorgung finden, gibt es bis zu zehn Tage Übergangspflege im Krankenhaus. Sprechen Sie offen mit dem Sozialdienst, wenn Sie die Pflege zu Hause noch nicht sicherstellen können.

Wer bezahlt Pflegebett oder Toilettenstuhl?

Die Krankenkasse oder die Pflegekasse. Am einfachsten ist es, wenn das Krankenhaus die Hilfsmittel schon vor der Entlassung verordnet.

Ich muss arbeiten – wie soll ich das schaffen?

Sie dürfen bis zu zehn Arbeitstage fehlen, um die Pflege zu organisieren, und bekommen dafür Lohnersatz von der Pflegekasse (Pflegeunterstützungsgeld). Sagen Sie Ihrem Arbeitgeber früh Bescheid.

Quellen

Diese Seite ersetzt keine persönliche Beratung.