Pflegeleuchtturm

Ratgeber

Kurzzeitpflege: ein paar Wochen Versorgung in einer Einrichtung

Zuletzt geprüft am 9. Oktober 2026.

Kurz gesagt

In der Kurzzeitpflege wird Ihr Angehöriger für einige Tage oder Wochen in einer Einrichtung rund um die Uhr versorgt – etwa nach dem Krankenhaus oder wenn Sie selbst krank sind oder Urlaub brauchen. Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse dafür bis zu 8 Wochen im Jahr, aus einem gemeinsamen Budget mit der Verhinderungspflege. Das Pflegegeld läuft zur Hälfte weiter. Plätze sind knapp – fragen Sie früh an.

Wann Kurzzeitpflege hilft

  • Nach dem Krankenhaus, wenn die Pflege zu Hause noch nicht klappt
  • Wenn Sie selbst ausfallen, zum Beispiel wegen Krankheit, einer Kur oder eines Urlaubs
  • In einer Krise, wenn sich der Zustand plötzlich verschlechtert
  • Als Übergang, bis ein Heimplatz frei ist oder die Wohnung umgebaut ist

Was die Pflegekasse zahlt

  • Ab Pflegegrad 2: bis zu 3.539 € im Jahr für Pflege und Betreuung – gemeinsam für Kurzzeit- und Verhinderungspflege
  • Bis zu 8 Wochen im Jahr
  • Pflegegeld läuft in dieser Zeit zur Hälfte weiter

Selbst zahlen Sie Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten der Einrichtung. Dafür können Sie den Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat einsetzen – auch angesparte Beträge.

Nach dem Krankenhaus – noch ohne Pflegegrad?

Auch dann kann es Kurzzeitpflege geben: Wenn nach einer Operation oder schweren Krankheit die Versorgung zu Hause nicht reicht, zahlt unter Umständen die Krankenkasse. Sprechen Sie früh mit dem Sozialdienst im Krankenhaus – er kümmert sich um die Entlassung und hilft bei der Platzsuche.

So finden Sie einen Platz

  1. So früh wie möglich anfragen – bei geplanten Aufenthalten am besten Wochen vorher.
  2. Mehrere Einrichtungen gleichzeitig anrufen und nach Wartelisten fragen. Kurzzeitpflege in der Nähe finden
  3. Pflegekasse informieren und die Kostenübernahme klären.

Fragen an die Einrichtung

Das können Sie jetzt tun

  1. Zeitraum festlegen und gleich bei mehreren Einrichtungen anfragen.
  2. Im Krankenhaus den Sozialdienst um Unterstützung bitten.
  3. Restbudget prüfen: Was im Jahr schon für Verhinderungspflege verbraucht wurde, fehlt hier.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zur Verhinderungspflege?

Bei der Kurzzeitpflege wird Ihr Angehöriger in einer Einrichtung versorgt. Bei der Verhinderungspflege übernimmt jemand die Pflege meist zu Hause – stundenweise oder tageweise. Beide teilen sich ein gemeinsames Budget.

Können wir so ein Pflegeheim ausprobieren?

Ja. Viele Pflegeheime haben Kurzzeitpflegeplätze. So lernt Ihr Angehöriger das Haus kennen, ohne sich gleich festzulegen.

Quellen

Diese Seite ersetzt keine persönliche Beratung.