Pflegeheim: Kosten, Zuschüsse und die richtige Wahl
Zuletzt geprüft am 9. Oktober 2026.
Kurz gesagt
Wenn die Pflege zu Hause nicht mehr geht, ist ein Pflegeheim keine Niederlage, sondern oft die beste Lösung für alle. Die Pflegekasse zahlt einen festen Betrag, der Rest ist Eigenanteil: im ersten Jahr im Schnitt 3.364 € im Monat. Mit jedem Jahr steigt ein Zuschlag, der die Kosten senkt. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt – Kinder zahlen nur bei sehr hohem Einkommen dazu.
Was ein Pflegeheim kostet
Die monatliche Rechnung besteht aus drei Teilen. Im Schnitt zahlen Bewohnerinnen und Bewohner im ersten Jahr selbst:
| Kostenteil | im Schnitt pro Monat |
|---|---|
| Pflege und Betreuung (Eigenanteil) | 1.775 € |
| Unterkunft und Verpflegung | 1.068 € |
| Investitionskosten (Gebäude) | 521 € |
| Zusammen | 3.364 € |
Die Unterschiede sind groß: von 2.891 € in Sachsen-Anhalt bis 3.761 € in Bremen. Fragen Sie jedes Heim nach seiner aktuellen Kostenaufstellung.
Was die Pflegekasse zahlt
Die Pflegekasse zahlt einen festen Betrag direkt an das Heim, zum Beispiel 1.319 € im Monat bei Pflegegrad 3. Dazu kommt ein Zuschlag, der Ihren Eigenanteil für die Pflege senkt – je länger der Aufenthalt, desto höher:
- im 1. Jahr: 15 % weniger Eigenanteil für die Pflege
- nach 12 Monaten: 30 % weniger Eigenanteil für die Pflege
- nach 24 Monaten: 50 % weniger Eigenanteil für die Pflege
- nach 36 Monaten: 75 % weniger Eigenanteil für die Pflege
Den Zuschlag gibt es automatisch. Prüfen Sie trotzdem auf der Rechnung, ob er abgezogen wurde. Bei Pflegegrad 1 gibt es im Heim nur einen kleinen Zuschuss.
Wenn das Geld nicht reicht
- Hilfe zur Pflege: Reichen Rente und Ersparnisse nicht, übernimmt das Sozialamt den Rest. Eigenes Vermögen muss zuvor bis auf einen Schonbetrag eingesetzt werden.
- Kinder zahlen nur in Ausnahmefällen: erst ab einem eigenen Jahreseinkommen von 100.000 € brutto.
- Früh beantragen: Stellen Sie den Antrag beim Sozialamt, sobald absehbar ist, dass das Geld nicht reicht – nicht erst, wenn Schulden entstehen.
So finden Sie ein gutes Heim
- Mehrere Heime besichtigen – am besten unangemeldet zu einer zweiten Uhrzeit. Pflegeheime in der Nähe finden
- Ausprobieren über einen Kurzzeitpflegeplatz im selben Haus.
- Den Heimvertrag in Ruhe lesen. Preiserhöhungen müssen schriftlich angekündigt und begründet werden.
- Beratung nutzen: Pflegestützpunkte helfen bei Auswahl und Finanzierung.
Bei der Besichtigung
Das können Sie jetzt tun
- Kostenaufstellungen von zwei, drei Heimen einholen und vergleichen.
- Finanzierung durchrechnen: Rente, Ersparnisse, Eigenanteil.
- Kostenlos beraten lassen – zum Beispiel im Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe.
Häufige Fragen
Müssen wir als Kinder für das Heim zahlen?
Nur wenn Ihr eigenes Jahreseinkommen über 100.000 € brutto liegt. Darunter fordert das Sozialamt nichts von Ihnen zurück.
Wird das Haus der Eltern verkauft, wenn das Geld nicht reicht?
Bevor das Sozialamt zahlt, muss eigenes Vermögen eingesetzt werden – auch eine Immobilie kann dazu zählen. Es gibt aber Ausnahmen, etwa wenn ein Ehepartner darin wohnen bleibt. Lassen Sie sich dazu früh beraten.
Kann man ein Heim vorher ausprobieren?
Ja, über einen Kurzzeitpflegeplatz im selben Haus. So lernt Ihr Angehöriger das Heim kennen, bevor Sie sich entscheiden.
Quellen
- vdek: Eigenbeteiligung in der stationären Pflege (Stand 1.7.2026)
- Bundesgesundheitsministerium: Leistungsbeträge 2026
- § 94 SGB XII – Unterhalt durch Kinder (Angehörigen-Entlastungsgesetz)
Diese Seite ersetzt keine persönliche Beratung.