Entlastungsbetrag: 131 € im Monat, die viele Familien verschenken
Zuletzt geprüft am 9. Oktober 2026.
Kurz gesagt
Jeder Pflegebedürftige, der zu Hause lebt, hat ab Pflegegrad 1 Anspruch auf bis zu 131 € im Monat – zusätzlich zum Pflegegeld. Damit bezahlen Sie anerkannte Hilfe im Alltag, etwa eine Haushaltshilfe, eine Betreuung oder die Tagespflege. Sie zahlen zuerst und reichen die Rechnung bei der Pflegekasse ein, oder der Anbieter rechnet direkt ab. Nicht genutztes Geld können Sie ansparen, bis zum 30. Juni des Folgejahres.
Wofür Sie das Geld nutzen können
Bis zu 131 € im Monat gibt es für Hilfe, die Sie als Angehörige entlastet. Das Angebot muss in Ihrem Bundesland anerkannt sein.
- Hilfe im Haushalt: putzen, einkaufen, Wäsche waschen
- Betreuung: jemand leistet Gesellschaft, geht spazieren, begleitet zum Arzt
- Tages- oder Nachtpflege: zum Beispiel für die Kosten, die Sie dort selbst zahlen
- Kurzzeitpflege: als Zuschuss zu den Eigenkosten
- Pflegedienst: bei Pflegegrad 1 auch für Hilfe beim Waschen und Anziehen. Ab Pflegegrad 2 nicht für die Körperpflege – dafür gibt es die Pflegesachleistung.
Tipp: Wer ab Pflegegrad 2 die Pflegesachleistung nicht ausschöpft, kann bis zu 40 % davon zusätzlich für solche Angebote nutzen. Fragen Sie Ihre Pflegekasse danach.
So bekommen Sie das Geld
- Anerkannten Anbieter finden. Pflegestützpunkte und Pflegekassen haben Listen. Hilfe in der Nähe
- Abrechnung klären. Entweder Sie zahlen und reichen die Rechnung bei der Pflegekasse ein. Oder Sie unterschreiben eine Abtretungserklärung – dann rechnet der Anbieter direkt mit der Kasse ab. Das ist einfacher.
- Rechnungen sammeln und regelmäßig einreichen. Viele Kassen nehmen sie auch per App an.
Ansparen: Geld nicht verfallen lassen
Was Sie in einem Monat nicht nutzen, wird angespart. Das Guthaben eines Jahres können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres verwenden. Danach verfällt es.
Ein Beispiel: Wer 2026 nichts genutzt hat, kann bis Ende Juni 2027 noch das ganze Jahresguthaben einsetzen – zum Beispiel für eine Grundreinigung der Wohnung oder einige Wochen Betreuung.
Fragen Sie Ihre Pflegekasse, wie viel Guthaben Sie haben. Sie muss Ihnen Auskunft geben.
Achtung, Pflegereform: Laut Entwurf soll sich der Entlastungsbetrag ab 2027 ändern – bei Pflegegrad 1 soll er wegfallen. Noch ist nichts beschlossen. Nutzen Sie Ihr Guthaben am besten jetzt. Was geplant ist
Entlastungsbetrag nutzen
Das können Sie jetzt tun
- Bei der Pflegekasse anrufen und fragen: „Wie viel Entlastungsbetrag haben wir noch offen?“
- Ein Angebot aussuchen, das Ihnen wirklich Zeit verschafft – oft ist es die Haushaltshilfe.
- Prüfen, was sonst noch offen ist. Zum Leistungs-Check
Häufige Fragen
Muss ich den Entlastungsbetrag beantragen?
Nein. Mit dem Pflegegrad steht er Ihnen automatisch zu. Sie reichen nur die Rechnungen ein.
Kann ich damit die Nachbarin bezahlen, die mir hilft?
In manchen Bundesländern ja – meist muss sie vorher einen kurzen Kurs machen und sich anmelden. Die Regeln sind je nach Land verschieden. Fragen Sie beim Pflegestützpunkt oder Ihrer Pflegekasse nach.
Bekomme ich das Geld auch bar ausgezahlt?
Nein. Es gibt den Betrag nur für Rechnungen von anerkannten Angeboten – nicht als freies Geld wie das Pflegegeld.
Quellen
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
- betanet: Entlastungsbetrag
- Pflegewegweiser NRW: Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege 2026 noch nutzen
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